Tony Selle

Tätigkeitsgebiete:

  • Privates Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Architektenhaftungsrecht
  • Vergaberecht
  • Bauproduktrecht

Kontakt:

Vita

Rechtsanwalt seit 2008

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2011

Fachpresse
Ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften IBR Immobilien & Baurecht und VPR Vergabepraxis & -recht

Mitglied ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Dozent bei der DWA

Mitglied ARGE Vergaberecht im Deutschen Anwaltsverein

Staatliche Studienakademie Leipzig
Lehrbeauftragter der Staatlichen Studienakademie Leipzig (BA) Studienrichtung Immobilienwirtschaft Fachbereiche privates Baurecht und Bauträgerrecht

Stellvertretender Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Architektenkammer Sachsen

Publikationen

  • IBR 2022, 301 „“Honorarverschiebung“ vereinbart: Architektenvertrag nichtig!“
  • IBR 2021, 40 „Vergabeunterlagen mehrdeutig: Kein Ausschluss wegen Abweichung!“
  • VPR 2021, 15 „Ausschreibung darf nicht auf spezifisches Produkt zugeschnitten sein!“
  • IBR 2020, 641 „Wann verjähren Schadensersatzansprüche wegen eines „Weiterfresserschadens“?“
  • IBR 2020, 92 „Kostenschätzung um 42% überschritten: Ausschreibung kann aufgehoben werden!“
  • VPR 2020, 91 „Ausgangspunkt für die Kostenschätzung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung!“
  • IBR 2019, 639 „Circa-Angaben sind unzulässig!“
  • VPR 2019, 225 „Nur eine konkrete Vorbefasstheit verzerrt den Wettbewerb!“
  • IBR 2019, 217 „Mehraufwand bei Produktwechsel ist kein Grund für eine Direktvergabe!“
  • VPR 2018, 1038 „Zuschlags- und Bindefrist darf der Bieter nicht ändern!“
  • VPR 2018, 1023 „Wann ist ein Bieter „geeignet“?“
  • IBR 2018, 285 „Nachfrage und Angebot müssen sich decken!“
  • VPR 2018, 154 „Können die Eignungskriterien während des Vergabeverfahrens geändert werden?“
  • VPR 2018, 129 „Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schließt Nachprüfungsverfahren aus!“
  • VPR 2018, 102 „Nachfrage und Angebot müssen sich decken!“
  • VPR 2018, 50 „Information über Aufhebung = Mitteilung des Unterliegens!“
  • VPR 2018, 48 „Aufforderung zur Aufklärung“ ist keine ordnungsgemäße Rüge!
  • IBR 2017, 1008 „Keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben: Anspruchsverlust!“
  • IBR 2017, 341 „Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss zwingend!“
  • IBR 2017, 150 „Unwissenheit schützt nicht vor Rügepräklusion!“
  • VPR 2017, 111 „Ungewöhnlich niedrigen Preisen ist konkret nachzugehen!“
  • IBR 2017, 14 „Wer Pumpen stromlos setzt, muss Vorkehrungen gegen Wassereintritt treffen!“
  • „Die rechtliche Behandlung nachträglicher Vereinbarungen zur Bauausführung in Bauträgerverträgen“ Hafkesbrink/ Selle, BauR 2016, 1369 ff.
  • VPR 2016, 1026 „Leistungsbeschreibung muss eindeutig und erschöpfend sein!“
  • VPR 2016, 1018 „Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!“
  • VPR 2016, 262 „Nachgeforderte Erklärungen nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!“
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